Über das weibliche Geschlecht, XX.XX.1815
XX.XX.1815 @de
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[XX. Mai 1815]
[22]
od für seinen Stand nicht ziemend angesehen, wird auf die
künftige Pflichter
[XX. Mai 1815]
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od für seinen Stand nicht ziemend angesehen, wird auf die
künftige Pflichter
Pflichterfüllung des Weibes